Zusätzliche Fördermittel für das Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ 2020

Seit dem Start des Niedersächsischen Förderprogramms „Wohnen und Pflege im Alter“ im Jahr 2015 wurden rund 60 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 1 Mio. Euro pro Jahr gefördert. Für das Jahr 2020 stehen nun zusätzliche Fördermittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung.

Mit diesen Fördermitteln sollen nicht ausschließlich, aber insbesondere Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz unterstützt werden. Es können sowohl Neu- als auch Umbauten von (Demenz-)Wohngemeinschaften gefördert werden, ebenso Sach- und Personalkosten für den Aufbau von Wohngemeinschaften.

Der Förderschwerpunkt berücksichtigt die besondere gesellschaftliche Relevanz und Herausforderung des Themas Demenz. So geht die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. davon aus, dass sich die Zahl der Menschen mit Demenz in Deutschland von gegenwärtig 1,7 Millionen auf rund 3 Millionen im Jahr 2050 erhöhen wird. In vielen Fällen gilt: Wenn die Pflege und Betreuung zu Hause nicht mehr sichergestellt werden kann, bieten Wohngemeinschaften ein familiäres Umfeld, das den Betroffenen und ihren Angehörigen ein hohes Maß an Selbstbestimmung ermöglicht.

Prinzipiell stehen die zusätzlichen Fördermittel aber auch allen anderen förderfähigen Projekten, deren Umsetzung für 2020 geplant ist, zur Verfügung.

Zuwendungen können bis zum 1. Mai 2020 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragt werden. Als Ansprechpersonen stehen dort Frau Wegner, Telefon 04131/15-3229 und Frau Gerland, Telefon 04131/15-3239 für eine umfassende Beratung gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen sowie die Richtlinie und Antragsunterlagen finden Sie unter "Förderprogramm".

18.02.2020
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