Niedersächsisches Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“: Kontaktstelle der Bewilligungsbehörde hat nach Lüneburg gewechselt

Eine wichtige Information für alle (potenziellen) Antragsteller: Zum 01.02.2024 ist die Bearbeitung der Richtlinie Wohnen und Pflege im Alter von der Außenstelle Oldenburg des Nds. Landesamtes für Soziales auf die Außenstelle Lüneburg übergegangen.

Anträge und Anfragen sind somit ab sofort zu richten an das:
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Lüneburg
- Team 4SL1 -
 Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Ansprechpersonen für alle allgemeinen und zuwendungstechnischen Fragen sind Frau Aschenbroich, Tel. 04131 15 3224, und Frau Wegner, Tel. 04131 15 3229, Email: Team4SL1@ls.niedersachsen.de.

Nächste und vorerst letzte Antragsfrist der laufenden Förderphase 2021-2025 ist der 1. August 2024. Antragsberechtigt sind Projekte, die im Kalenderjahr 2025 mit der Umsetzung starten. Die Förderanträge sind postalisch und per E-Mail bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Im Vorfeld der Antragstellung können und sollten Antragsteller die kostenlose fachlich-konzeptionelle Beratung wahrnehmen. Hierfür ist, wie bisher, das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung, in Hannover zuständig. Ansprechperson ist Frau Röder, Tel. 0511/ 165910-45, Email: wohnenundpflege@fgw-ev.de.

Mit dem Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ fördert das Land Niedersachsen seit 2015 regional modellhafte Projekte, die, insbesondere im ländlichen Raum, dazu beitragen, älteren und hochaltrigen Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit ein weitestgehend selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen.

Gefördert werden sowohl Neu- und Umbauten zur Schaffung von altersgerechtem Wohnraum als auch Sach- und Personalkosten für den Aufbau von Nachbarschaftsinitiativen, quartiersbezogenen Unterstützungsnetzen oder ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften. Inhaltlich werden seit 2022 neben dem Schwerpunkt „Demenz“ bevorzugt Projekte gefördert, die die gesellschaftliche Vielfalt durch neuartige Wohnformen abbilden. Schwerpunkte sind hier die Bereiche „Pflegende Angehörige“, „Jung und Alt“, „Hofstätten und Resthöfe“, „Migration und Alter“ sowie „Queer im Alter“.

Weiterführende Informationen bieten die Website des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie die Website des Förderprogramms. Dort können auch die Richtlinie, das aktuelle Antragsformular und das Merkblatt zur Antragstellung heruntergeladen werden. Kurzprofile aller bisher geförderten Projekte vermitteln zudem die große Bandbreite des Programms.

 

22.02.2024
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