In den vergangenen Jahren ist in Niedersachsen die Zahl der pflegebedürftigen und älteren Menschen sehr stark angestiegen. Allein die Zahl pflegebedürftiger Menschen ist von rund 213.000 im Jahr 2001 auf rund 543.000 im Jahr 2021 gewachsen. Prognosen gehen von 663.000 Pflegebedürftigen im Jahr 2040 aus (vgl. Landespflegebericht 2024 des Nds. Sozialministeriums).
Gleichzeitig wünschen sich die Menschen, so lange wie möglich in ihrem häuslichen Wohnumfeld zu leben. Deshalb fördert das Land seit April 2015 Projekte, die zeigen, wie ein selbständiges Leben im Alter möglich ist.
Ziel ist die Umsetzung von Projekten, die durch ihre Konzeption besonders geeignet sind, ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmtes Leben älterer Menschen im häuslichen Wohnumfeld auch bei Hochaltrigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.
Dazu zählen Projekte aus den Bereichen
Das Land gewährt Zuwendungen sowohl für investive als auch für nicht-investive Vorhaben, die dieses Förderziel umsetzen, insbesondere für Maßnahmen zur Schaffung
Projektbezogene Beratungs- und Moderationsleistungen sind als integraler Bestandteil der Umsetzung von Vorhaben grundsätzlich förderfähig.
Nach der ab dem Förderjahr 2026 geltenden neuen Richtlinie besonders geeignet sind Projekte, die einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigen:
Bauliche Vorhaben müssen den jeweils aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Wohnen und Pflege im Alter" (siehe Infospalte rechts).
Für ein Vorhaben kann eine Förderung bis zur Obergrenze von 100.000 Euro beantragt werden. Der Landeszuschuss beträgt dabei i.d.R. 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und wird in Form der Festbetragsfinanzierung ausgezahlt. Für Maßnahmen zum Aufbau einer alters- und pflegegerechten Wohnumfeld- oder Quartiersinfrastruktur kann eine Zuwendung bis zu 80 % der projektbezogenen zuwendungsfähigen Personal- und Sachkoausgaben gewährt werden. In jedem Fall ist es daher erforderlich, dass eigene Mittel und/oder weitere Finanzierungsmittel eingesetzt werden.
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind natürliche oder juristische Personen. Auch Privatpersonen und Kommunen können somit Förderanträge stellen. Einzige Voraussetzung ist, dass die geplanten Maßnahmen in Niedersachsen durchgeführt werden.
In der Regel steht ein Fördervolumen von jährlich rund einer Million Euro bereit. Dies gilt auch für das aktuelle Förderjahr 2026 (Antragstellung zum 1.4.2026).
Regelhaft muss der Antrag jeweils spätestens zum Stichtag 01. November des Vorjahres beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie vorliegen. Frühester Projektstart ist dann der 01. Mai des Förderjahres.
Beispiel: Für Projekte, die ab dem 01.05.2027 starten, muss der Antrag bis zum 01.11.2026 gestellt werden.