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Das Förderprogramm

 

Ausgangslage und Start

In den vergangenen Jahren ist in Niedersachsen die Zahl der pflegebedürftigen und älteren Menschen sehr stark angestiegen. Allein die Zahl pflegebedürftiger Menschen ist von rund 213.000 im Jahr 2001 auf rund 543.000 im Jahr 2021 gewachsen. Prognosen gehen von 621.000 Pflegebedürftigen im Jahr 2035 aus.

Gleichzeitig wünschen sich die Menschen, so lange wie möglich in ihrem häuslichen Wohnumfeld zu leben. Deshalb fördert das Land seit April 2015 Projekte, die modellhaft zeigen, wie ein selbständiges Leben im Alter möglich ist.

Ziel des Förderprogramms

Ziel der Förderung ist die Umsetzung regional modellhafter Projekte, die – insbesondere auch im ländlichen Raum – ein weitgehend selbständiges Leben älterer Menschen in einem häuslichen Wohnumfeld auch bei Hochaltrigkeit oder Pflegebedürftigkeit ermöglichen.

Geförderte Projekte aus den Bereichen

  • Wohnen in neuen Wohnformen als Alternative zur Vereinsamung im Alter,
  • Wohnen in neuen Wohn-Pflege-Formen als Alternative zum klassischen Pflegeheim,
  • Wohnen in sozial gut aufgestellten Nachbarschaften als Alternative zu Siedlungen ohne sozialen Zusammenhalt sowie
  • Ausgestaltungen des Wohnumfeldes mit technischer Infrastruktur zur Erleichterung der Pflege und Unterstützung

sollen modellhaft aufzeigen, wie mit innovativen Wohnkonzepten ein selbstbestimmtes Wohnen verwirklicht werden kann.

Was kann gefördert werden?

Das Land gewährt Zuwendungen für investive Vorhaben zur Umsetzung des Förderziels, insbesondere für (Links führen zur jeweils inhaltlichen Erläuterung weiter unten im Text):

sowie für nicht investive Vorhaben zur Umsetzung des Förderziels, insbesondere

Projektbezogene Beratungs- und Moderationsleistungen sind als integraler Bestandteil der Umsetzung von Vorhaben grundsätzlich förderfähig.

Nach der ab dem Förderjahr 2021 geltenden neuen Richtlinie kann das Ministerium vor dem jeweiligen Antragsstichtag inhaltliche Förderschwerpunkte festlegen.

In der Förderrunde 2025 (Stichtag 1.8.2024)  werden Projekte mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten bevorzugt gefördert:

Ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften für Demenzerkrankte

Pflegende Angehörige:  Projekte zur sinnvollen Unterstützung und gezielten Entlastung für informelle Pflegepersonen

Jung und Alt: Integrative Verbindung von Einrichtungen und Angebote zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen und älteren Menschen mit und ohne Pflegebedarf, Berücksichtigung der Bedürfnisse pflegebedürftiger junger Erwachsener

Hofstätten und Resthöfe: Projekte, die die Infrastruktur verlassener oder nicht mehr landwirtschaftlich genutzter Höfe zur Grundlage von Wohnprojekten machen

Migration und Alter: Schaffung von Wohn- und Sozialraumprojekten für Menschen mit Migrationshintergrund und Angehörige kultureller Minderheiten unter Einbeziehung besonderer interkultureller Kompetenz bzw. gemeinschaftlicher Wohnformen für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund

Queer im Alter: Auslegung für die speziellen Bedürfnisse von LGBTIQ*-Personen, Beseitigung von Diskriminierung

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Wohnen und Pflege im Alter" (siehe Infospalte rechts).

Wie hoch ist die Zuwendung?

Für ein Vorhaben kann sowohl eine investive als auch eine nicht investive Förderung bis zu einer Obergrenze von jeweils 100.000 Euro beantragt werden. Der Landeszuschuss beträgt dabei höchstens 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und wird in Form der Festbetragsfinanzierung ausgezahlt. Es ist daher erforderlich, dass eigene Mittel und/oder weitere Finanzierungsmittel eingesetzt werden.

Wer kann gefördert werden?

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind natürliche oder juristische Personen. Auch Privatpersonen und Kommunen können somit Förderanträge stellen. Einzige Voraussetzung ist, dass die geplanten Maßnahmen in Niedersachsen durchgeführt werden.

Fördervolumen

In der Regel steht ein Fördervolumen von jährlich einer Million Euro bereit. In den Förderjahren 2020, 2021 und 2022 wurde dieser Betrag auf jeweils rund zwei Millionen Euro aufgestockt und dafür jeweils eine zusätzliche Förderrunde durchgeführt. Aktuell stehen für das Förderjahr 2025 (Antragstellung zum 1.8.2024) Fördermittel in Höhe von ca. 1 Million Euro zur Verfügung.

Inhalte des Förderprogramms „Wohnen und Pflege im Alter“


Das niedersächsische Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ bietet sechs inhaltliche Schwerpunkte, in denen regional modellhafte Projekte gefördert werden können. Es können sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen gefördert werden.

Das Ziel der Förderung ist es, regional beispielgebende Projekte insbesondere im ländlichen Raum zu fördern, die dazu dienen, in Niedersachsen Alternativen zu einer vollstationären Betreuung und Pflege zu schaffen, um die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Angeboten zu schaffen oder zu verbessen. Nach dem Leitsatz „ambulant vor stationär“ soll ermöglicht werden, dass ältere Menschen auch bei Hochaltrigkeit oder Pflegebedürftigkeit im häuslichen Wohnumfeld ein weitgehend selbständiges Leben führen können.

Mit der Unterstützung durch das Förderprogramm sollen in möglichst vielen Regionen Niedersachsens best-practice-Beispiele entstehen, die andere dazu anregen, ebenfalls Alternativen zu vollstationären Angeboten in ihren Dörfern und Städten zu initiieren und umzusetzen. Den Standortkommunen kommt hinsichtlich der Auswahl der für eine Förderung geeigneten Projekte die Rolle zu, zur Modellhaftigkeit des Vorhabens in ihrer Region eine Aussage zu treffen. Damit soll erreicht werden, dass nur Projekte gefördert werden, die für die jeweilige Region modellhaft sind. Auf diese Weise können andere Interessierte wohnortnah Ideen für eigene Projekte sammeln, konkrete Informationen zur Realisierung einholen und ggf. die beispielgebenden Vorhaben besichtigen.


Die Förderung von investiven Maßnahmen (Baumaßnahmen)


Förderschwerpunkt: Neu- und Umbauten zur Schaffung alters- und pflegegerechter Wohnungen und Wohngemeinschaften

In diesem Schwerpunkt werden Bauprojekte gefördert, die entweder im Bestand durch Umbaumaßnahmen alters- und pflegegerechten Wohnraum schaffen oder durch die alters- und pflegegerechte Neubauten errichtet werden. Alters- und pflegegerechter Wohnraum kann beispielsweise durch den Abbau von vorhandenen Barrieren in den jeweiligen Wohnungen, aber auch durch die Schaffung von Barrierefreiheit in den Erschließungs-, Begegnungs- und Gemeinschaftsflächen oder den Aufbau von sozialer und pflegerischer Infrastruktur im Gebäude realisiert werden.

Die Richtlinie sieht ausdrücklich auch die bauliche Förderung von Wohngemeinschaften vor. Das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) definiert zwei unterschiedliche Formen der ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie zusätzlich Formen des betreuten Wohnens als Wohnformen im nicht stationären Bereich (Link zum NuWG).

 

Förderschwerpunkt: Neu- und Umbauten zur Schaffung einer alters- und pflegegerechten Wohnumfeld- oder Quartiersinfrastruktur

Im Vordergrund dieses Schwerpunkts stehen Projekte, die durch Neu- und Umbauten zur Schaffung einer alters- und pflegegerechten Wohnumfeld- oder Quartiersinfrastruktur beitragen. Um Alternativen zur stationären Versorgung zu schaffen, reicht es häufig nicht aus, ein alters- und pflegegerechtes Wohngebäude zu haben, sondern das Wohnumfeld bzw. Quartier sollte alters- und pflegegerecht ausgestaltet sein. Maßnahmen wie Neu- und Umbauten zur Schaffung von Beratungsangeboten und  Orten der Begegnung, z.B. für gemeinsame Mittagstische,  können ebenso dazugehören wie das Büro eines Pflegedienstleisters oder eine Koordinationsstelle für einen Nachbarschaftshilfeverein in unmittelbarer Nähe zu Wohngebäuden, in denen viele ältere Menschen leben. Auch die barrierefreie Außengestaltung wie ein Demenzgarten, Hochbeete, abgesenkte Wege oder ein schwellenfreier Zugang sind Teil einer alters- und pflegegerechten Wohnumfeldstruktur, um nur einige Beispiele zu nennen.

 

Die Förderung von nicht-investiven Maßnahmen (Sach- und Personalkosten)


Förderschwerpunkt: Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Projekten, die den Aufbau verbindlicher Nachbarschaftsinitiativen zur Unterstützung Pflegebedürftiger vorsehen (z. B. Nachbarschaftsvereine, Seniorengenossenschaften oder Sozialgenossenschaften)

Ziel dieses Förderschwerpunkts ist die Förderung von Nachbarschaftsinitiativen zur Unterstützung Pflegebedürftiger. Nachbarschaftsinitiativen entstehen häufig durch bürgerschaftliches Engagement, oft initiiert von den Kommunen. Menschen, die sich gegenseitig oder die Dritte unterstützen möchten, schließen sich zusammen. Sie erbringen Leistungen mit dem Ziel, die Lebensqualität der älteren Menschen vor Ort zu steigern und den Verbleib in den eigenen vier Wänden möglichst lange zu erhalten.

Nachbarschaftsinitiativen existieren in unterschiedlicher Form, manchmal ohne eigenen Träger und angebunden an die Kommune, häufig als eingetragener Verein, oder wenn weitere Aufgaben hinzukommen, als eingetragene Genossenschaft (als sog. Senioren- oder Sozialgenossenschaft). Sie zu initiieren, sei es durch die Kommune selbst oder durch bürgerschaftlich Engagierte, sowie die Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen ist eine Maßnahme, die über die Richtlinie gefördert werden kann.

 

Förderschwerpunkt: Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Projekten, die den Aufbau ambulant betreuter Pflege-Wohngemeinschaften vorsehen

In diesem Schwerpunkt werden Projekte gefördert, die ambulant betreute Wohngemeinschaften realisieren. Denn obwohl diese Wohnform bei immer mehr Akteurinnen und Akteuren auf großes Interesse stößt, ist sie bisher wenig verbreitet. In der Regel leben acht bis zwölf Personen mit Pflegebedarf gemeinsam in einer großen Wohnung (ca. 300 qm), jeder hat sein Zimmer als privaten Rückzugsort und es gibt eine große Gemeinschaftsküche als Hauptaufenthaltsort. Die Wohngemeinschaft ist üblicherweise in das Wohnquartier oder das Dorf integriert. Das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) definiert zwei unterschiedliche Formen der ambulant betreuten Wohngemeinschaften (Link zum NuWG).

Der Prozess zum Aufbau beider Arten von ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist häufig noch kompliziert und oft auch langwierig. Um eine höhere Effizienz bei der Etablierung von Wohngemeinschaften zu erreichen, ist eine enge professionelle Begleitung des Aufbaus sinnvoll, die beispielsweise über die Richtlinie gefördert werden kann.

 

Förderschwerpunkt: Sach- und Personalkosten für den Aufbau von quartiersbezogenen Unterstützungsnetzen (Quartiersmanagement)

Im Vordergrund dieses Schwerpunkts stehen Projekte im Bereich Quartiersmanagement, die dazu beitragen, dass ältere Menschen - gerade und besonders auch beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit - so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können. Beim Quartiersmanagement handelt es sich um einen strategischen Ansatz zum Aufbau von Strukturen zur zukunftsweisenden Weiterentwicklung des Sozialraums unter besonderer Berücksichtigung der Partizipation der Bewohnerinnen und Bewohnern.

 

Förderschwerpunkt: Sach- und Personalkosten für den Aufbau von pflegerischen Infrastrukturen – auch in technisch unterstützender Form wie beispielsweise E-health, E-care oder AAL (ambient assisted living) – und damit verbundenen interdisziplinären Kompetenzteams im Quartier zur Förderung des selbständigen Wohnens im Alter und bei Pflege

In diesem Förderschwerpunkt sind Projekte vertreten, die mit Hilfe von technischen Infrastrukturen im Wohnumfeld ein sicheres und selbstbestimmtes Leben älterer Menschen in ihrer gewohnten Umgebung gewährleisten. Lösungen des technikunterstützten Wohnens in Kombination mit finanzierbaren Dienstleistungskonzepten, die es gesundheitlich eingeschränkten Personen ermöglichen, in ihrer Wohnung besser betreut zu werden, können Gegenstand der Förderung sein. Hierzu gehört auch der Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien, um die Pflege zu erleichtern (E-Health und E-Care), aber auch sogenannter „Ambient Assisted Living” (AAL) Systeme, die die Sicherheit in der eigenen Wohnung erhöhen und ältere Menschen bei der Bewältigung ihres Lebensalltags unterstützen.

 

Alle Schwerpunkte des Programms können in den einzelnen Projekten auch in Kombination realisiert werden. Um Ideen für eigene Projekte zu erhalten und zu sehen, wie bereits geförderte Projekte die Förderschwerpunkte umgesetzt haben, schauen Sie unter www.wohnenundpflege.fgw-ev.de/projekte.

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